Neue Vorschriften ab 2024

AB 2024 gelten neue Vorschriften für Heizungseigentümer. Ab dem 1. Januar 2024 gilt für Eigentümer die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wie die Bundesregierung informiert. Allerdings gilt diese Pflicht nur für neue Anlagen – es gibt keine Austauschpflicht für bestehende Systeme. Heizungen mit fossilen Brennstoffen Read more…

Antrag zur Brennstoffhilfe ab 8. Mai

Ab dem 8. Mai können private Haushalte in Baden-Württemberg Härtefallhilfen wegen der stark gestiegenen Energiekosten rückwirkend für das Jahr 2022 beantragen. Die Anträge können über den folgenden Link beantragt werden: https://serviceportal.hamburg.de/HamburgGateway/Service/Entry?id=HEIZKOSTEN Weitere Informationen und ein Link zum Online-Rechner finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Read more…