Neue Vorschriften ab 2024

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AB 2024 gelten neue Vorschriften für Heizungseigentümer.

Ab dem 1. Januar 2024 gilt für Eigentümer die Pflicht, neue Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien zu betreiben, wie die Bundesregierung informiert. Allerdings gilt diese Pflicht nur für neue Anlagen – es gibt keine Austauschpflicht für bestehende Systeme. Heizungen mit fossilen Brennstoffen können laut aktuellem Stand bis Ende 2044 laufen, zudem können defekte Heizungen auch entsprechend repariert werden. 

Neben der Erhöhung der Bußgelder für Heizungseigentümer müssen sich die Mieter auf Mieterhöhungen einstellen, wenn eine Wärmepumpe eingebaut werden sollte.

Mehr Informationen erfahren sie auf der Seite von myHOMEBOOK, siehe Link.

Quelle: https://www.myhomebook.de/…