MwSt-Senkung auf PV-Anlagen erst ab 2023

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Mehrwertsteuersenkung

Die geplante Mehrwertsteuersenkung für PV-Anlagen auf 0 Prozent wird frühestens ab 2023 gültig. Alle Abrechnungen mit 19% MwSt behalten ihre Gültigkeit. Erst bei der Schlussabrechnung 2023 kann der Anlagenbauer den Nullsteuersatz anwenden, das gilt auch für die bisher gezahlten Anzahlungen inkl. Mehrwertsteuer.

Allerdings ist das Gesetzgebungsverfahren noch nicht abgeschlossen und tritt frühesten am 1. Januar in Kraft. Mehr Infos, siehe Quelle.

Quelle: Bau von PV-Anlagen: Mehrwertsteuersenkung auf 0 Prozent erst ab 2023 gültig | Haustec